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Hauptschule Krahenhöhe |
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Location: Aktuelles -> Schulgesetz im Fokus | | |
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I vom 1.7.2009
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Einführung der Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten und Schlussfolgerungen aus der Evaluation
Im Schuljahr 2007/08 wurden erstmals Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten in insgesamt sechs Bewertungskategorien vergeben. Im Bewertungsbereich Arbeitsverhalten wurden Noten für „Leistungsbereitschaft“, „Zuverlässigkeit / Sorgfalt“ und „Selbstständigkeit“ erteilt. Das Sozialverhalten wurde in den Kategorien „Konfliktverhalten“, „Kooperationsfähigkeit“ und „Verantwortungsbereitschaft“ bewertet.
Im Juni 2008 ist auch eine erste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster hierzu ergangen. Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens wurde bestätigt und insbesondere im Vorfeld vorgetragene verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bewertung wurden nicht aufgegriffen.
Wie angekündigt, wurden die ersten beiden Vergabedurchgänge unter Beteiligung aller Gruppen ausgewertet. Grundlage dieser Auswertung waren Rückmeldungen von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern an das Ministerium für Schule und Weiterbildung, Berichte der Bezirksregierungen über die dort eingegangenen Notenbeschwerden und Widersprüche sowie die Stellungnahmen von Expertinnen und Experten im Rahmen mehrerer Anhörungen im Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich wurden die Ergebnisse einer unabhängigen Umfrage des Instituts für Schulentwicklungsforschung in Dortmund an insgesamt 350 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Schulen aller Schulformen, die Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten vergeben haben, und einer vergleichbaren Zahl an Ausbildungsbetrieben einbezogen.
Die Auswertung ergab, dass die Vergabe der Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten grundsätzlich auf Zustimmung trifft. Kritische Rückmeldungen bezogen sich in der großen Mehrheit der Fälle auf Einzelaspekte des Verfahrens. So haben sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Eltern und Ausbildungsbetriebe die Trennschärfe der sechs Beurteilungsbereiche als nicht stark genug wahrgenommen. Das gilt insbesondere für die Beurteilungsbereiche des Sozialverhaltens, die als in hohem Maße von einander abhängig verstanden wurden. Sie werden deshalb künftig in einer Note zusammengeführt.
Die Fähigkeit zu „selbstständigem“ Arbeiten soll künftig allein über die Fachbenotung abgebildet werden. Die Gesamtzahl der Noten wird so auf die Hälfte reduziert mit dem Ziel, die Bewertungsbereiche klarer gegeneinander abzugrenzen. Schon mit dem Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2008/09 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen Noten in den drei Kategorien
„Leistungsbereitschaft“ „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“ „Sozialverhalten“
erhalten.
Die grundsätzliche Differenziertheit der Bewertung bleibt so gewahrt. Auch die vier Notenstufen „sehr gut“,„gut“,„befriedigend“ und „unbefriedigend“ haben sich bewährt und behalten Gültigkeit. In allen Schulformen, die Noten zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten erteilen, bleibt es weiterhin möglich, die Noten nach Beschluss der Schulkonferenz durch Beschreibungen zu ergänzen. Darüber hinaus kann die Schulkonferenz beschließen, dass die Note „unbefriedigend“ begründet wird.
Durch die Einführung von Notendefinitionen, die auch auf dem Zeugnis dokumentiert werden, wird die Transparenz und Vergleichbarkeit der Bewertung weiter gestärkt.
Auszug aus dem Schulgesetz - Die rechtlichen Grundlagen
§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn
(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt ist, werden neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen: 1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten, 2. Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten, denen die Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und „unbefriedigend“ zu Grunde gelegt werden und die nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz durch eine Beschreibung ergänzt werden können; die Schulkonferenz entscheidet, ob die Aussagen zum Arbeitsverhalten und zum Sozialverhalten an der Schule durch Beschreibungen ergänzt werden sollen und stellt Grundsätze für eine einheitliche Handhabung auf,
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